13. November 2009
Soeben hat das bayerische Verwaltungsgericht dem Einspruch der Nazis stattgegeben. Wie letztes Jahr wurde das Verbot kurzfristig vor dem Marsch in der 2. Instanz gekippt. Dies ist exakt der gleiche Verlauf wie im letzten Jahr. Damals wurde der Marsch ebenfalls verboten und kurzfristig wieder erlaubt. Antifas haben stets bekundet, dass das vorläufige Verbot nichts definitives heißt. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass wir uns im Kampf gegen Nazis nicht auf den Staat und seine Organe verlassen können. Besondere Bedeutung könnte dieser so genannte „Heldengedenkmarsch“ allerdings dadurch erhalten, dass der „Jürgen Rieger Gedenkmarsch“ in Wunsiedel momentan noch verboten ist. Die Entscheidung dafür steht heute Nachmittag an. Wenn Wunsiedel verboten bleibt, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass München die Ersatzveranstaltung hierfür wird. Für diesen Fall ist mit erheblich mehr Nazis in München zu rechnen.